25.02.2025: Ich habe eine neue Postanschrift: Roger Häusler, Unterortstrasse 5b, 8804 Au ZH. Das Büro selber finden Sie am gewohnten Ort.
20.06.2023: Der Regierungsrat will die Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften für die Steuerperiode 2025 neu bestimmen. Ich rechne mit einem höheren Steuerwert von ca. 50% und einer Eigenmietwerterhöhung von ca. 10%. Details sind noch nicht bekannt.
01.01.24: Ich habe beschlossen, ab sofort nur noch Buchhaltungsmandate für Einzelfirmen zu übernehmen, die keine Angestellten haben und einen Umsatz unter Fr. 500'000.-- erzielen.
31.12.23: Im Jahr 2024 können Arbeitnehmer mit Pensionskassenanschluss den Betrag von 7’056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse sind zur Einzahlung von 20% des Nettolohnes, maximal jedoch 35’280 Franken berechtigt.
01.01.23: Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 148 200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 2,2 % des massgebenden Jahreslohnes. Dieser Höchstbetrag gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Ab dem 1. Januar 2023 sind auf dem darüber liegenden Lohnanteil keine ALV-Beiträge mehr geschuldet.
Der Beitragssatz für die AHV beträgt 2023 10.6% bzw. 5.3 für Arbeitnehmer
21.01.22: Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25 000 Franken abgezogen werden.
07.12.21: Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 % auf 0.9 % erhöht. Die Pauschale von 0.9% ist ab dem 1. Januar 2022 auch bei der MWST-Deklaration anzuwenden.
02.06.21: Das Merkblatt zur Familienbesteuerung wurde wieder einmal angepasst. Hier finden Sie die aktuellste Version -->
18.03.21: Die im Kanton Zürich beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt. --->
17.03.21: Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale von 0.9 Prozent besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst (bisher 0.8 Prozent + Aufrechnung Arbeitsweg). Das EFD setzt diese Verordnungs-änderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft. --->
03.02.21: Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
22.10.20: Der Steuerabzug für die 3. Säule wird 2021 unverändert auf Fr. 6'883.-- bzw. 34'416.-- belassen.
12.11.14: Der Höchstbetrag der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) wird per 1.1.2016 von 126'000.-- auf 148'200.-- erhöht.
31.01.2014 Frisch verheiratete Paare werden neu ab 1.1.14 bereits im Heiratsjahr gemeinsam besteuert.
22.10.2012: Viel Wirbel um das neue Rechnungslegungsgesetz. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und müssen unter dem Strich feststellen: Es wurde viel geredet und geschrieben, ganz viele kluge Experten haben ganz viel Zeit investiert, es hat viel gekostet und sich über Jahre hingezogen..... Wichtigste Neuerung dürfte wohl sein, dass Selbständige und Personengesellschaften bis zu einem Umsatz von Fr. 500'000.-- keine kaufmännische Buchhaltung mehr führen müssen. Eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage genügt. Doch aufgepasst, diese sogenannte Milchbüchlein-Rechnung hat so ihre Tücken und genügt in vielen Fällen den Anforderungen der Steuerbehörden nicht. Lassen Sie sich also unbedingt beraten.
23.08.2012 Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils unterliegen Rückkaufwerte von Rentenversicherungen auch nach Beginn der Rente der Vermögenssteuer.
24.11.2011: Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamt schweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Gleichzeitig müssen sie aber auch zu deren Finanzierung beitragen. --->
22.11.2011: Der Feuerwehrsold ist künftig bis zu einer gewissen Obergrenze steuerfrei. Für die Bundessteuer gilt ab 2013 eine Grenze von Fr. 5'000.--. Die Kantone können die Grenzen bis Ende 2014 selber festsetzen. --->
31.08.2011: Die Schwellenwerte, welche die eingeschränkte von der ordentlichen Revision abgrenzen, werden per 1.1.2012 von 10 Millionen Bilanzsumme, 20 Millionen Umsatzerlös und 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt auf 20 Millionen, 40 Millionen bzw. 250 Stellen erhöht. Kleinfirmen bis zu 10 Vollzeitstellen können nach wie vor auf eine Revision verzichten
20.08.2011: Achtung bei Einzahlungen in die 2. Säule (Pensionskasse). Ein Bundesgerichtsentscheid führt faktisch dazu, dass jede Kapitalauszahlung aus einer 2. Säule innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf missbräuchlich ist. ---> Entscheid 2C_658/2009
29.10.2010: Erhöhung der ALV-Beiträge per 1.1.2011 von 2.0% auf 2.2% und Einführung eines Solidaritätsprozentes bei Einkommen zwischen 126'000 und 315'000.
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